Also kein Ballett. Armut hat für Kinder spürbare Konsequenzen. Zum Glück erkannte Uschi den Wunsch von Mara. Mit der Familie von Mara wurde eine weitere gezielte Massnahme vereinbart: Mara kann den Ballettunterricht besuchen. Finanziert wird dies durch einen Fonds für Armutsbetroffene Familien, der mit Spendengeldern gespiesen wird. Für Mara öffnet sich eine Tür. Rein in den Ballettsaal. Sie steckte ihre ganze kindliche Kraft in diese neue Möglichkeit. Und für die Familie war die Erleichterung gross.
GFZ begleitet Familien in schwierigen Situationen, vermittelt den Kontakt zu weiterhelfenden Anlaufstellen und bietet zahlreiche Angebote im Bereich Bildung, Beratung und Begegnung über die GFZ Familienzentren an. Viele dieser wichtigen Leistungen werden nicht subventioniert und können nur dank Spenden bereitgestellt werden.
Heute ist Mara 10 und will Tänzerin werden. Mara kann was! Mara glaubt an sich! Mara träumt nicht, sie lebt ihren Traum!
Kinder haben ein Recht auf Teilhabe am sozialen Leben, als Grundlage für eine gesunde Entwicklung. Darum geht es am 20. November, dem internationalen Tag der Kinderrechte. Damit Kinder zu ihrem Recht kommen, brauchen sie Erwachsene, die an sie glauben und für sie handeln. Nicht alle Kinder haben dieses Glück. Viele Kinder sind durch Armut ausgegrenzt und in ihrer Entwicklung gehindert.
Über 100 Kinder in den GFZ Kitas und Tagesfamilien sind armutsbetroffen. Ihre Unterstützung hilft ihnen, am sozialen Leben teilzuhaben und ihr Potential zu entwickeln.
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